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Beim Wechsel müssen dir beide Banken helfen, das steht im Zahlungskontengesetz. Für ihre Pflichtschritte haben sie zusammen 12 Geschäftstage.
Dein Girokonto kannst du jederzeit ohne Frist kündigen, kostenlos, und eine E-Mail genügt dafür.
Was danach länger dauert, ist nicht die Bank, sondern deine Vertragspartner. Deshalb bleibt das alte Konto noch etwa drei Monate offen.
Wir verdienen an dieser Anleitung nichts. Für keines der verglichenen Konten besteht bisher eine Provisionsvereinbarung, und diese Seite enthält keinen Werbelink.
Keine Rechtsberatung: BeAFox erbringt keine Rechtsdienstleistung und prüft deinen Einzelfall nicht. Wir nennen zu jeder Aussage die Norm, damit du sie nachlesen kannst.
§§ 20 bis 26 Zahlungskontengesetz
Beim Wechsel von einem Zahlungskonto zu einem anderen sind beide Banken verpflichtet, dir auf Wunsch zu helfen (§ 20 Abs. 1 ZKG). Die Hilfe gibt es nur, wenn du sie ermächtigst: Die Ermächtigung bedarf der Schriftform, kann aber auch im Online-Banking erteilt werden (§ 21 Abs. 1 und Abs. 4 ZKG). Im Formular wählst du einzeln aus, welche Daueraufträge und Lastschriftmandate übernommen werden und ab wann das alte Konto geschlossen wird (§ 21 Abs. 2 ZKG).
| Schritt | Wer | Frist | Norm |
|---|---|---|---|
| Neue Bank fordert die Daten bei der alten an | empfangende Bank | 2 Geschäftstage nach Erhalt deiner Ermächtigung | § 22 ZKG |
| Alte Bank liefert Listen und Informationen | übertragende Bank | 5 Geschäftstage | § 23 Abs. 1 Nr. 1 ZKG |
| Neue Bank richtet Daueraufträge ein, akzeptiert Lastschriften, informiert Zahler und Empfänger | empfangende Bank | 5 Geschäftstage nach Erhalt der Listen | § 24 Abs. 1 ZKG |
In Summe 12 Geschäftstage, also rund zweieinhalb Wochen. Diese Zahl sagt, wie lange die Banken für ihre Pflichtschritte brauchen dürfen. Sie sagt nicht, wann alle deine Vertragspartner umgestellt haben. Dieselben Banken empfehlen deshalb, das alte Konto noch zwei bis drei Monate laufen zu lassen. Wer aus den 12 Geschäftstagen eine Wechseldauer macht, rechnet falsch.
Eine Übersicht deiner Daueraufträge und Lastschriftmandate, die Daten zu eingegangenen Überweisungen und Lastschriften aus den vorangegangenen 13 Monaten, die Einstellung der Daueraufträge zum Stichtag, die Übertragung des positiven Saldos und die Schließung des alten Kontos (§ 22 und § 23 Abs. 1 ZKG).
Die 13 Monate sind die Zahl, die du dir merken solltest: Alles, was seltener als einmal jährlich abgebucht wird, taucht in dieser Historie nicht sicher auf.
Für den Zugang zu deinen eigenen Daten, für die Übermittlung der Informationen und für die Schließung des Kontos darf kein Entgelt verlangt werden (§ 26 Abs. 3 ZKG). Vertragsstrafen im Zusammenhang mit dem Kontowechsel sind unzulässig (§ 26 Abs. 5 ZKG).
Beide Banken haften dir für Schäden aus der Verletzung ihrer Pflichten als Gesamtschuldner (§ 25 ZKG). Du kannst dich also an die wenden, die erreichbar ist. Dieser Satz steht auf keiner Bankseite.
Wenn eine der beiden Banken nicht im Geltungsbereich des Gesetzes ansässig ist oder die Konten nicht in derselben Währung geführt werden (§ 20 Abs. 2 ZKG). Das ist kein Randfall: Bei Anbietern mit einem Rechtsträger im EU-Ausland kann die gesetzliche Hilfe fehlen, auch wenn deine IBAN mit DE beginnt. Maßgeblich ist der Sitz des Instituts, nicht das Länderkürzel deiner Kontonummer.
Ein freiwilliges Angebot neben dem Gesetz, mit vier Grenzen, die bei jeder Bank gleich sind
Fast jede Bank bewirbt einen eigenen Kontowechselservice. Was dabei selten dabeisteht: Ein großer Teil dieser Angebote läuft technisch über denselben Dienstleister, die Qwist GmbH aus Hamburg, früher Finleap connect. Wer den Service einer Bank kennt, kennt ihn deshalb auch bei vielen anderen. Was sich unterscheidet, ist der Einstieg, die Beschreibung auf der Produktseite und das, was danach im Alltag mit dem neuen Konto passiert. Genau darum geht es auf unseren Seiten zu den einzelnen Konten.
Das ist die wichtigste Grenze und die, die am häufigsten falsch dargestellt wird. Qwist schreibt in der eigenen Hilfe: „Daueraufträge können generell nur über unseren Service ausgelesen und manuell vom Nutzer erfasst werden.“ Auf den Produktseiten einzelner Banken steht trotzdem, der Service übertrage sie. Wenn auf einer unserer Kontoseiten steht, dass eine Bank hier etwas anderes behauptet, ist das der Grund.
Qwist nennt in der eigenen Hilfe die Transaktionen der letzten 365 Tage. Einzelne Banken nennen auf ihren Seiten 13 Monate, das ist die Zahl aus § 23 ZKG. Wir nennen bei jedem Konto die Zahl, die die Bank selbst nennt, und raten unabhängig davon dazu, die Auszüge eines vollen Jahres durchzusehen.
Sparkonten, Tagesgeldkonten und Konten ohne Umsätze kann der Service nicht auslesen. Dann bleibt der manuelle Weg: Du gibst die alte Bank an, und der Service schreibt deine Zahlungspartner trotzdem an und erstellt dir auf Wunsch ein Kündigungsschreiben.
Der Service ist ein freiwilliges Angebot der Bank, kein Teil des Gesetzes. Kommt er nicht weiter, kannst du weiter die Kontenwechselhilfe nach §§ 20 bis 26 ZKG verlangen, mit den Fristen und der Haftung von oben.
Es gibt dafür keine Frist im Gesetz und keine Zahl, die eine Bank garantiert. Es gibt eine Rechnung: Drei Monate Doppelkonto kosten dich bei einem kostenlosen Altkonto nichts. Eine einzige geplatzte Lastschrift kostet Rücklastschriftgebühr bei der Bank und meist noch eine Mahngebühr beim Vertragspartner. Deshalb ist Warten die günstigere Seite des Irrtums. Fünf Punkte, bevor du kündigst:
Wie die Kündigung bei deiner alten Bank konkret läuft, welchen Weg sie dokumentiert und was sie dabei verschweigt, steht bei uns für jedes Konto einzeln.
Sechs Normen, die alles regeln, was dich betrifft
Vereinbart die Bank doch eine Frist, darf sie einen Monat nicht übersteigen. Umgekehrt braucht die Bank mindestens zwei Monate, wenn sie dir kündigt.
§ 675h Abs. 1 BGBDie Bank darf für die Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags kein Entgelt vereinbaren.
§ 675h Abs. 4 BGBRegelmäßige Entgelte schuldest du nur anteilig bis zur Beendigung. Das ist der Satz, mit dem du ein im Voraus bezahltes Jahresabo zurückholst.
§ 675h Abs. 3 BGBIn Allgemeinen Geschäftsbedingungen darf für deine Erklärungen höchstens Textform verlangt werden. Eine Klausel, die für die Kündigung eine unterschriebene Papierkündigung verlangt, ist unwirksam. Das heißt nicht, dass die Bank nicht trotzdem ein Formular anfordert. Es heißt, dass deine Kündigung auch ohne wirkt.
§ 309 Nr. 13 BGBDie Pflicht zur Kündigungsschaltfläche gilt ausdrücklich nicht für Verträge über Finanzdienstleistungen. Wenn du auf einer Bankseite keinen Kündigungsbutton findest, ist das kein Versäumnis der Bank. Andere Ratgeber behaupten hier regelmäßig ein Recht, das es nicht gibt.
§ 312k BGBBei der eingeräumten Überziehungsmöglichkeit ist ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen. Es gibt also keinen finanziellen Grund, mit dem Ausgleich zu warten. Ein Konto im Minus lässt sich ohnehin nicht schließen.
§ 504 Abs. 1 BGBUnsere Liste, nicht das Gesetz. Was nicht als Lastschrift oder Dauerauftrag über dein Konto läuft, kann kein Wechselservice finden.
Und einer, der teuer wird: Wird das alte Konto geschlossen, sind die dort angelegten Daueraufträge weg, auch die, die noch gebraucht würden. Deshalb erst kündigen, wenn alles umgezogen ist.