Übernahme nach der Ausbildung: Chancen erhöhen und deine Rechte kennen


Darum geht’s
Einen allgemeinen Anspruch auf Übernahme nach der Ausbildung gibt es nicht – der Betrieb entscheidet. Ausnahmen sind Tarifverträge und der Schutz für JAV-Mitglieder. Die gute Nachricht: 2024 wurden rund 79 % aller Azubis übernommen. Frag früh aktiv nach, zeig Einsatz und lass dir eine Übernahme schriftlich geben. Klappt es nicht, meld dich rechtzeitig arbeitsuchend. Wo stehst du gerade?
Kapitel 01
Mit der bestandenen Abschlussprüfung endet deine Ausbildung – und damit auch dein Ausbildungsvertrag. Anders als viele hoffen, wirst du danach nicht automatisch übernommen: Einen generellen Anspruch auf eine feste Stelle gibt es nicht. Ob du übernommen wirst, entscheidet grundsätzlich der Betrieb. Eine Ausnahme bilden manche Tarifverträge, die eine – oft befristete – Weiterbeschäftigung vorsehen. Die gute Nachricht: Die meisten Azubis werden übernommen, und du kannst aktiv viel dafür tun.
Sofort-Aktion: Warte nicht bis zum letzten Tag. Sprich spätestens im letzten Ausbildungsjahr offen mit deinem Ausbilder oder der Personalabteilung: „Ich würde gern bleiben – ist eine Übernahme möglich?“ So weißt du früh, woran du bist, und der Betrieb sieht dein Interesse. Prüf außerdem, ob für dich ein Tarifvertrag gilt – die Kammer (IHK/HWK) oder die zuständige Gewerkschaft sagt dir das.
Stimmt es, dass jeder Azubi nach bestandener Prüfung automatisch übernommen werden muss?
Tipp
Ein frühes, ehrliches Gespräch über die Übernahme wirkt nicht aufdringlich, sondern zeigt Eigeninitiative. Betriebe planen ihren Personalbedarf oft Monate im Voraus – wer früh Interesse zeigt, wird eher mitgedacht.
Kapitel 02
Du hast mehr Einfluss auf deine Übernahme, als du denkst. 2024 wurden rund 79 Prozent aller Azubis nach der Ausbildung übernommen – die Chancen stehen also gut. Betriebe übernehmen, wen sie kennen und schätzen: Wer zuverlässig ist, mitdenkt, sich einarbeitet und Interesse an einer Zukunft im Betrieb zeigt, steht oben auf der Liste. Fachlich perfekt musst du nicht sein – wichtiger sind Einsatz, Lernbereitschaft und ein gutes Miteinander im Team.
Sofort-Aktion: Mach dich sichtbar. Übernimm freiwillig kleine Zusatzaufgaben, halt deine Erfolge schriftlich fest – welche Projekte, welches Lob, welche Aufgaben du schon allein stemmst – und bring diese Liste ins Übernahmegespräch mit. Frag deinen Ausbilder konkret: „Was müsste ich zeigen, damit eine Übernahme klappt?“ – und arbeite gezielt an diesen Punkten.
Übernahmequote 2024 nach Branche
Schätz mal: Wie viel Prozent aller Azubis wurden 2024 nach ihrer Ausbildung übernommen?
75 %
Hinweis
Auch wenn dein Betrieb gerade niemanden übernehmen kann: Eine gute Beurteilung und ein starkes Zeugnis nehmen dir den Druck. Beides öffnet dir Türen bei anderen Arbeitgebern in deinem Beruf.
Kapitel 03
Rund um das Ausbildungsende lohnt es sich, deine Rechte zu kennen. Deine Ausbildung endet mit dem im Vertrag genannten Datum – oder früher, sobald du die Abschlussprüfung bestehst: Dann endet sie mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss (§ 21 BBiG). Bestehst du nicht, verlängert sie sich auf deinen Wunsch bis zur nächsten Prüfung, höchstens um ein Jahr. Wichtig: Arbeitest du nach dem Ende mit Wissen des Betriebs einfach weiter, ohne dass ihr etwas anderes vereinbart, gilt das als unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG).
Sofort-Aktion: Lass dir eine Übernahme immer schriftlich geben, bevor du weiterarbeitest – mündliche Zusagen sind schwer zu beweisen. Bist du in der Jugend- und Auszubildendenvertretung, hast du einen besonderen Schutz: Verlangst du in den letzten drei Monaten vor dem Ende schriftlich deine Weiterbeschäftigung, gilt sie als unbefristet vereinbart (§ 78a BetrVG). Und verlang dein qualifiziertes Ausbildungszeugnis – auf Wunsch steht es dir zu.
Das Ende deiner Ausbildung – Schritt für Schritt
Abschlussprüfung bestanden
Bestehst du vor dem Vertragsende, endet die Ausbildung mit Bekanntgabe des Ergebnisses (§ 21 BBiG).
Sonst: Vertragsende
Andernfalls endet die Ausbildung mit dem im Vertrag vereinbarten Datum.
Übernahme – oder nicht
Der Betrieb entscheidet; am besten habt ihr das vorher schriftlich geklärt.
Weiterarbeiten = unbefristet
Arbeitest du danach mit Wissen des Betriebs ohne neue Vereinbarung weiter, entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 24 BBiG).
Als Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung musst du deine Weiterbeschäftigung schriftlich verlangen – und zwar in den letzten wie vielen Monaten vor dem Ausbildungsende?
Es ist dieselbe Frist, in der der Betrieb dir mitteilen müsste, dass er dich nicht übernimmt.
Tipp
Eine schriftliche Übernahme schützt dich: Erst wenn Gehalt, Arbeitszeit und Startdatum klar geregelt sind, weißt du wirklich, worauf du dich einlässt. Bestehst du auf Klarheit, wirkt das professionell – nicht misstrauisch.
Kapitel 04
Nicht jede Ausbildung endet mit einer Übernahme – und das ist kein Beinbruch. Wirst du nicht übernommen, hast du gute Karten: Mit einem abgeschlossenen Berufsabschluss bist du auf dem Arbeitsmarkt gefragt. Wichtig ist, früh und aktiv zu werden, statt abzuwarten. Wer rechtzeitig plant, hat oft schon vor dem letzten Ausbildungstag eine Anschlusslösung in der Tasche.
Sofort-Aktion: Meld dich frühzeitig – spätestens drei Monate vor dem Ausbildungsende – arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit (§ 38 SGB III). Erfährst du erst später, dass du nicht übernommen wirst, hast du dafür drei Tage Zeit. Verlang außerdem dein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, bewirb dich breit – auch bei anderen Betrieben im selben Beruf – und hol dir bei der Berufsberatung Tipps zu Weiterbildung oder einem anschließenden Studium.
Plan B: deine Schritte, wenn du nicht übernommen wirst
Bring die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge – was solltest du zuerst tun?
Direktvergleich
| Unbefristet übernommen | Befristet übernommen | Nicht übernommen | |
|---|---|---|---|
| Was es bedeutet | Fester Job ohne Enddatum | Job mit Enddatum | Du suchst neu |
| Dein nächster Schritt | Vertrag prüfen und unterschreiben | Entfristung/Verlängerung ansprechen | 3 Monate vorher arbeitsuchend melden |
| Dein Vorteil | Planbarkeit und Aufstieg | Fuß in der Tür, Zeit gewinnen | Frische Chance, Zeugnis nutzen |
Deine beste Freundin für Finanzen
Übernahme oder nicht? Das hängt von dir, vom Betrieb und manchmal vom Tarifvertrag ab. Frag Bea: Sie erklärt dir deine Rechte, hilft dir, deine Chancen zu erhöhen, und zeigt dir, was du tun kannst, wenn es doch nicht klappt.
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