Erster Ferienjob: 4 Entscheidungen, bevor du anfängst


Darum geht’s
Der erste Ferienjob ist dein erstes selbst verdientes Geld – aber als Schüler gelten besondere Regeln: beim Alter, bei den Stunden, beim Verdienst und bei der Steuer. Wer sie kennt, vermeidet Ärger und holt sich am Ende sogar Geld vom Staat zurück. 4 Entscheidungen rund um deinen ersten Ferienjob. Welche betrifft dich?
Kapitel 01
Wie viel du als Schüler arbeiten darfst, hängt vom Alter und deiner Schulpflicht ab – das regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Unter 13 ist Arbeiten nicht erlaubt. Mit 13 oder 14 darfst du mit Einwilligung deiner Eltern leichte Tätigkeiten machen (z. B. Zeitungen austragen, Nachhilfe, Babysitten), höchstens 2 Stunden am Tag und nur zwischen 8 und 18 Uhr. Solange du noch vollzeitschulpflichtig bist (meist mit 15 bis 17), darfst du in den Ferien einen richtigen Ferienjob machen: höchstens 4 Wochen im Kalenderjahr, 8 Stunden am Tag, 40 Stunden die Woche, zwischen 6 und 20 Uhr.
Sofort-Aktion: Kläre vor der Zusage zwei Dinge. Erstens die Eltern-Einwilligung (unter 18 müssen deine Eltern dem Arbeitsvertrag zustimmen). Zweitens: Passt der Job in deine erlaubte Stunden- und Wochenzahl? Frag den Arbeitgeber konkret nach den Arbeitszeiten und rechne nach, ob du mit der 4-Wochen- bzw. 2-Stunden-Regel hinkommst. Wichtig: Diese Schutzregeln gelten immer – auch wenn der Arbeitgeber etwas anderes vorschlägt.
Was du in welchem Alter arbeiten darfst
Unter 13
Arbeiten ist nicht erlaubt.
13–14 Jahre
Leichte Tätigkeiten mit Eltern-Erlaubnis, max. 2 Std./Tag, 8–18 Uhr.
15–17 Jahre (noch schulpflichtig)
Ferienjob max. 4 Wochen/Jahr, 8 Std./Tag, 40 Std./Woche, 6–20 Uhr.
Ab 18
Wie Erwachsene – die Jugendschutz-Grenzen gelten nicht mehr.
Ordne jedem Alter die richtige Ferienjob-Regel zu
Klick erst ein Alter links an, dann die passende Regel rechts.
Tipp
Eltern-Erlaubnis nicht vergessen: Weil du unter 18 bist, müssen deine Eltern dem Job zustimmen. Hol dir die Einwilligung am besten schriftlich – viele Arbeitgeber verlangen sie sowieso. Und: Die 4-Wochen-Regel gilt pro Kalenderjahr für alle Ferienjobs zusammen, nicht pro Job.
Kapitel 02
Beim Verdienen gibt es zwei gute Nachrichten für Schüler. Erstens: Ein Ferienjob nur in den Ferien zählt als „kurzfristige Beschäftigung" – wenn du im Jahr höchstens 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage arbeitest und noch zur Schule gehst, fallen gar keine Sozialabgaben an, egal wie viel du verdienst. Zweitens: Ein laufender Nebenjob neben der Schule ist bis 603 €/Monat ein Minijob – auch der ist für dich praktisch abgabenfrei, wenn du dich von der Rentenversicherung befreien lässt. Und: Dein Ferienjob hat keinen Einfluss auf das Kindergeld deiner Eltern, das wird weitergezahlt.
Wichtig zu wissen: Einen gesetzlichen Mindestlohn gibt es für unter 18-Jährige (ohne abgeschlossene Ausbildung) nicht – der Stundenlohn ist also Verhandlungssache. Sofort-Aktion: Frag vor der Zusage nach dem Stundenlohn und rechne deinen Gesamtverdienst aus – Arbeitstage × Stunden × Stundenlohn. So weißt du genau, was am Ende rauskommt, und kannst Angebote vergleichen.
Verdienen als Schüler – die drei wichtigsten Zahlen (2026)
603 €
Minijob-Grenze pro Monat – bis hier ist ein laufender Nebenjob für dich praktisch abgabenfrei (mit Befreiung von der Rentenversicherung).
70 Tage
So lange darf ein reiner Schüler-Ferienjob im Jahr dauern und bleibt komplett sozialabgabenfrei – egal wie viel du verdienst.
0 €
Einfluss auf das Kindergeld: Ein Ferienjob ändert daran nichts.
Du machst einen Ferienjob: 4 Wochen lang an 20 Arbeitstagen, je 8 Stunden, für 11 €/Stunde. Wie viel verdienst du insgesamt (brutto)?
Arbeitstage × Stunden pro Tag × Stundenlohn.
Hinweis
Kein Mindestlohn unter 18: Für Schüler unter 18 ohne abgeschlossene Ausbildung gilt kein gesetzlicher Mindestlohn. Der Stundenlohn ist Verhandlungssache – frag also ruhig nach und vergleiche Angebote. Tipp: Stundenlohn × geplante Stunden vor der Zusage ausrechnen, dann weißt du genau, was rauskommt.
Kapitel 03
Auch wenn du wenig verdienst, zieht der Arbeitgeber manchmal Lohnsteuer ab. Die gute Nachricht: Solange dein gesamtes Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt (2026: 12.348 €), zahlst du am Ende keine Einkommensteuer – und holst dir die einbehaltene Lohnsteuer komplett zurück. Die allermeisten Schüler liegen weit unter dieser Grenze.
Sofort-Aktion: Heb deine Lohnabrechnung und die Lohnsteuerbescheinigung auf. Wurde Lohnsteuer abgezogen, gibst du im Folgejahr eine einfache Steuererklärung ab (Steuer-ID bereithalten) – das Finanzamt erstattet dir das Geld. Für viele Schüler sind das schnell mal 50 bis 200 € zurück, nur fürs Ausfüllen eines Formulars.
Ferienjob-Steuer: abgezogen vs. nach Steuererklärung
Wenn dein Chef Lohnsteuer abgezogen hat, ist das Geld meistens nicht weg …
Tipp
Steuer-ID finden: Die brauchst du für die Steuererklärung. Sie steht auf deinem Einkommensteuerbescheid, im Brief vom Bundeszentralamt für Steuern oder du fragst deine Eltern. Heb jede Lohnsteuerbescheinigung auf – ohne sie wird die Rückerstattung umständlich.
Kapitel 04
Das verdiente Geld ist deins – die Frage ist nur, was du damit machst. Statt alles sofort auszugeben, lohnt sich eine einfache Aufteilung: ein Teil für ein konkretes Ziel (Führerschein, Reise, neues Handy), ein Teil zum Sparen und ein Teil zum freien Ausgeben. So hast du sofort etwas vom Geld und baust trotzdem etwas auf.
Sofort-Aktion: Leg vor dem ersten Lohn fest, wie du ihn aufteilst – zum Beispiel die Hälfte sparen oder fürs Ziel zurücklegen, der Rest frei. Richte dafür am besten ein kostenloses Schülerkonto ein (oder ein Unterkonto), damit das Sparziel sichtbar getrennt ist vom Taschengeld. Wer die Aufteilung einmal festlegt, muss nicht jedes Mal neu überlegen.
Beispiel: 400 € Ferienlohn sinnvoll aufteilen
Dein erster Ferienlohn ist da: 400 €. Was ist die klügere Entscheidung?
Auf einen Blick
Deine beste Freundin für Finanzen
Der erste Ferienjob bringt eigenes Geld – und ein paar Regeln, die du kennen solltest. Frag Bea: Sie sagt dir, was du in deinem Alter arbeiten darfst, wie viel abgabenfrei bleibt und wie du Steuern zurückholst.
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