Steuern beim Investieren: 5 Hebel, mit denen du Geld zurückholst


Darum geht’s
Steuern beim Investieren sind kein Hexenwerk, kosten dich aber Geld, wenn du nichts tust. 1.000 € Freibetrag bleiben jährlich ungenutzt, weil der Freistellungsauftrag nicht eingerichtet ist. Krypto-Gewinne werden besteuert, weil die 12-Monats-Frist nicht eingehalten wird. ETF-Gewinne kommen zu 100 % in die Steuer, obwohl 30 % steuerfrei wären. Welche Hebel zählen für dich konkret?
Kapitel 01
1.000 € pro Person und Jahr bleiben steuerfrei, wenn du dem Broker mitteilst, dass du sie steuerfrei haben willst. Genau das ist der Freistellungsauftrag. Wer ihn nicht stellt, zahlt 26,375 % Abgeltungsteuer plus Soli auf jede Dividende und jeden Zins, ab dem ersten Cent.
Praktisch heißt das: 600 € Dividende ohne Freistellungsauftrag kosten dich 158 € Steuer. Mit Freistellungsauftrag: 0 €. 1.000 € Erträge ohne: 263 €. Mit: 0 €. Bei Verheirateten verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 €. Du musst den Auftrag nur einmal stellen, danach läuft alles automatisch.
Was du beim Freistellungsauftrag wissen musst
1.000 €
Freibetrag pro Person und Jahr für alle Kapitalerträge.
263 €
Verlust pro Jahr, wenn du den Freibetrag bei 1.000 € Erträgen nicht stellst.
Einmal
Aufwand, danach läuft der Auftrag jährlich automatisch weiter.
Du bekommst 600 € Dividende von deinem ETF. Was zahlst du wirklich an Steuer?
Hinweis
Sofort-Aktion: Bei deinem Broker im Steuer-Menü „Freistellungsauftrag" einstellen. 1.000 € beim Hauptbroker, falls da die meisten Erträge anfallen. Wer mehrere Depots hat: aufteilen, in Summe pro Person nicht über 1.000 €. Tagesgeld und Sparbuch nicht vergessen, Zinsen zählen auch dazu.
Kapitel 02
Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienanteil) haben einen Steuer-Vorteil, von dem die meisten Anfänger nichts wissen: die Teilfreistellung. 30 % der Gewinne sind pauschal steuerfrei, du zahlst Abgeltungsteuer nur auf die restlichen 70 %. Bei Mischfonds (mind. 25 % Aktien) sind es 15 %, bei reinen Anleihen-ETFs null.
Praktisch heißt das: Aus 1.000 € ETF-Gewinn werden steuerlich nur 700 € steuerpflichtig. Statt 264 € Abgeltungsteuer zahlst du also nur 185 €. Über die Jahre summiert sich der Unterschied auf vierstellige Beträge. Das Beste: Du musst nichts tun. Der Broker rechnet die Teilfreistellung automatisch ab. Du erkennst sie nur in der Jahressteuerbescheinigung.
Steuer auf 1.000 € Gewinn, je nach Anlageklasse
Du hast 1.000 € Gewinn bei einem Aktien-ETF. Wie viel sparst du dir durch die 30-%-Teilfreistellung an Steuer?
100 €
Tipp
Praktischer Hinweis: Die Teilfreistellung gilt zusätzlich zum Freistellungsauftrag. Wer 1.000 € Aktien-ETF-Gewinn hat UND einen vollen Freistellungsauftrag stehen hat, zahlt sogar null Euro Steuer auf den ganzen Betrag. Erst darüber beginnt der steuerpflichtige Bereich. Zwei Hebel, die sich addieren.
Kapitel 03
Krypto wird in Deutschland anders besteuert als Aktien oder ETFs. Es fällt unter Paragraph 23 EStG, private Veräußerungsgewinne. Hältst du den Coin länger als 12 Monate, sind die Gewinne komplett steuerfrei. Verkaufst du vor dem Stichtag, zahlst du deinen persönlichen Einkommensteuersatz auf den Gewinn, bis zu 45 %.
Praktisch heißt das: Wer 1.000 € Bitcoin-Gewinn nach 11 Monaten realisiert, zahlt bei 30 % Einkommensteuersatz 300 €. Wer 14 Monate wartet: 0 €. Den Trick gibt es bei Aktien und ETFs nicht. Wichtig: Die Frist gilt pro Position. Wer im März kauft und im Februar verkauft, zahlt Einkommensteuer. Im 13. Monat: steuerfrei.
Du hast vor 11 Monaten Bitcoin für 1.000 € gekauft, der Wert ist auf 2.000 € gestiegen. Verkaufst du jetzt oder wartest du zwei Monate?
Hinweis
Wichtig: Die Frist gilt pro Position, nicht pro Coin-Adresse. Bei mehreren Kauf-Tranchen (Sparplan) zählt jede Tranche einzeln. Tools wie CoinTracking oder Blockpit tracken das automatisch. Du verkaufst dann nur die Anteile, die alt genug sind, und lässt die jüngeren stehen, bis ihre Frist um ist.
Kapitel 04
Die beiden letzten Hebel sind weniger bekannt, aber in bestimmten Lebenslagen entscheidend. Verlustverrechnung: Wenn du im selben Jahr mit Aktien einen Verlust und mit anderen Aktien einen Gewinn realisierst, werden die gegeneinander aufgerechnet. Der Broker macht das automatisch. Bei mehreren Brokern musst du selbst eine Verlust-Bescheinigung anfordern.
Günstigerprüfung: Wer einen persönlichen Steuersatz unter 25 % hat (Studenten ohne Hauptjob, Geringverdiener, Eltern in Elternzeit), kann beim Finanzamt beantragen, dass die Kapitalerträge mit dem persönlichen Satz versteuert werden statt der Abgeltungsteuer. Anlage KAP, Zeile 4 ankreuzen, das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
Jahresablauf für deine Steuern beim Investieren
Januar: Freistellungsauftrag prüfen
Hat sich am Jahresanfang etwas geändert? Mehr Konten, neuer Broker, Heirat? Freibetrag anpassen.
Während des Jahres: Krypto-Daten dokumentieren
Bei jedem Kauf und Verkauf Datum und Betrag notieren. Tools wie CoinTracking nutzen.
Bis 15. Dezember: Verlust-Bescheinigung
Wenn du Verluste in einem und Gewinne in einem anderen Depot hast. Pflicht-Termin, sonst verfällt der Anspruch.
März/April: Steuererklärung machen
Anlage KAP nur bei Günstigerprüfung oder depot-übergreifender Verlustverrechnung. Anlage SO für Krypto-Gewinne.
Direktvergleich
| Anlageklasse | Steuersatz | Freibetrag / Pauschale | Spezial-Hebel | Eigene Erklärung nötig? |
|---|---|---|---|---|
| Aktien (einzelne) | 26,375 % Abgeltungsteuer + Soli | Freistellungsauftrag bis 1.000 € | Verlustverrechnung mit anderen Aktien-Gewinnen | Nein, Broker macht alles |
| Aktien-ETFs | 26,375 % auf 70 % der Gewinne | Freistellungsauftrag plus 30 % Teilfreistellung | Vorabpauschale (Mini-Steuer auf laufende Gewinne) | Nein, Broker macht alles |
| Krypto | Persönlicher Einkommensteuersatz (bis 45 %) | Bagatellgrenze 1.000 € pro Jahr | Nach 12 Monaten Halten komplett steuerfrei | Ja, Anlage SO in der Steuererklärung |
| Tagesgeld und Sparbuch | 26,375 % Abgeltungsteuer + Soli | Freistellungsauftrag bis 1.000 € | Keine Spezial-Hebel | Nein, Bank macht alles |
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