Vermögenswirksame Leistungen als Azubi: geschenktes Geld vom Chef abholen


Darum geht’s
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn in einen Sparvertrag zahlt – oft 6–40 € im Monat. Du musst nur einen VL-Vertrag abschließen und die Kontonummer melden. Wähl den Vertrag nach deinem Ziel (Fonds, Bausparen oder Banksparplan), hol dir die Arbeitnehmersparzulage über die Steuererklärung und zahl notfalls selbst ein. Welcher Schritt fehlt dir noch?
Kapitel 01
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geld, das dein Arbeitgeber zusätzlich zu deinem Ausbildungsgehalt zahlt – meist zwischen 6 und 40 € im Monat. Das Geld landet aber nicht auf deinem Girokonto, sondern fließt in einen Sparvertrag, den du selbst abschließt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, aber viele Ausbildungs- und Tarifverträge sehen VL vor – und genau hier verschenken Azubis oft Geld, weil sie gar nicht danach fragen.
Sofort-Aktion: Hol heute deinen Ausbildungsvertrag raus und such auf der Gehalts-Seite nach „vermögenswirksame Leistungen“ oder „VL“. Findest du nichts, schreib der Personalabteilung eine kurze Nachricht: „Hallo, zahlt ihr vermögenswirksame Leistungen? Wenn ja: wie viel und wie melde ich meinen Vertrag an?“ Notier dir die Antwort – die brauchst du in den nächsten Schritten. Bei 40 € im Monat geht es um 480 € im Jahr.
So kommst du an deine VL
1. Anspruch klären
Vertrag prüfen oder Personalabteilung fragen: Gibt es VL und wie viel?
2. VL-Vertrag abschließen
Passenden Sparvertrag (z. B. Fonds- oder Bausparvertrag) auswählen und eröffnen.
3. Daten beim Chef melden
Vertrags- und Kontonummer in der Personalabteilung hinterlegen.
4. Ab dann läuft es automatisch
Der Arbeitgeber zahlt die VL ohne dein Zutun jeden Monat direkt in deinen Vertrag.
Dein Chef bietet 40 € VL im Monat. Ein Kollege sagt: „Lass den Papierkram, wenn das Angebot ernst ist, landet das Geld automatisch auf deinem Konto.“ Hat er recht?
Tipp
Zahlt dein Betrieb (noch) keine oder nur wenig VL? Frag trotzdem aktiv nach – gerade kleinere Firmen lassen oft mit sich reden, weil VL für sie günstig sind und Azubis binden. VL gibt es vielerorts schon ab dem ersten Monat, auch in der Probezeit. Verpasste Monate zahlt der Chef aber selten nach – also früh melden.
Kapitel 02
Die VL fließen in einen von vier Vertragstypen – und der entscheidet, wie viel am Ende für dich herauskommt. Der Fonds-/ETF-Sparplan bringt langfristig Rendite-Chancen und die höchste Förderung, schwankt aber im Wert. Der Bausparvertrag ist sicher, wird gefördert und passt, wenn du irgendwann bauen oder kaufen willst. Der Banksparplan ist besonders sicher, bekommt aber keine staatliche Zulage. Die Baukredit-Tilgung lohnt sich nur, wenn du schon eine Immobilie abzahlst. Für die meisten Azubis ohne konkreten Bauwunsch schlägt der Fonds-Sparplan über die lange Laufzeit den Bausparvertrag – höhere Förderung plus Rendite-Chance, wenn du die Wertschwankungen aussitzen kannst.
Sofort-Aktion: Geh die Entscheidung in drei Fragen durch. 1) Konkreter Bauwunsch in Sicht? → Bausparvertrag. 2) Viele Jahre Zeit und Schwankungen okay? → Fonds-/ETF-Sparplan (höchste Förderung). 3) Geld bald und sicher gebraucht? → Banksparplan (ohne Zulage). Vertrag dann bei deiner Hausbank oder einem Online-Broker eröffnen und Vertrags- bzw. Kontonummer notieren – die brauchst du gleich für den Chef und später für die Steuererklärung.
Die wichtigsten VL-Zahlen 2026
20 %
Förderung auf Fonds-/ETF-Sparpläne – bis zu 80 € im Jahr geschenkt.
9 %
Förderung auf Bausparen oder Baukredit-Tilgung – bis zu rund 43 € im Jahr.
7 Jahre
Bindung: 6 Jahre einzahlen, 1 Jahr ruhen – danach gehört das Geld dir.
Welcher Vertragstyp bringt was?
Klick erst einen Vertragstyp links an, dann die passende Beschreibung rechts.
Hinweis
Der Banksparplan ist bequem und sicher, bringt aber keine Arbeitnehmersparzulage. Wer die staatliche Förderung mitnehmen will, wählt einen Fonds-Sparplan (20 %) oder einen Bausparvertrag (9 %).
Kapitel 03
Zur Zahlung vom Chef gibt es oft noch geschenktes Geld vom Staat: die Arbeitnehmersparzulage. Zwei Dinge müssen stimmen – ein geförderter Vertragstyp (Fonds mit 20 % oder Bausparen mit 9 %) und ein Jahreseinkommen unter 40.000 € (genauer: dein zu versteuerndes Einkommen). Als Azubi liegst du praktisch immer darunter, bekommst die Zulage also fast sicher. Den Banksparplan fördert der Staat dagegen nicht.
Sofort-Aktion: Die Zulage gibt es nur auf Antrag. Deine Bank oder Bausparkasse schickt dir einmal im Jahr automatisch eine „Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen“. Öffne dein Steuerprogramm (z. B. ELSTER oder eine Steuer-App), füll die „Anlage VL“ aus und trag den Betrag und die Vertragsdaten aus der Bescheinigung ein. Das kostet keine 10 Minuten und ist wahrscheinlich der beste Stundenlohn deines Jahres – vergiss es nicht, sonst zahlt das Finanzamt nichts aus.
Beispiel: geschenktes Geld pro Jahr (Chef zahlt 40 €/Monat)
Tipp
Kombi-Trick: Mit zwei Verträgen – einem Fonds-Sparplan und einem Bausparvertrag – holst du beide Zulagen und kommst auf bis zu 123 € im Jahr vom Staat. Das lohnt sich, wenn dein Chef genug VL zahlt oder du selbst etwas aufstockst.
Kapitel 04
Kein VL-Angebot vom Betrieb? Dann lohnt sich ein VL-Vertrag oft trotzdem, denn du kannst auch komplett selbst einzahlen. Du schließt einen geförderten Vertrag ab und überweist den Beitrag selbst – die staatliche Arbeitnehmersparzulage bekommst du genauso, solange du unter der Einkommensgrenze liegst. Als Azubi ist das fast immer der Fall.
Sofort-Aktion: Zahlt dein Chef nichts oder weniger als das geförderte Maximum (400 € im Jahr beim Fonds, 470 € beim Bausparen), stock den Rest aus eigener Tasche auf – am besten per Dauerauftrag. So schöpfst du die volle Zulage aus. Schon kleine Beträge bringen dir 20 % Förderung, die kein Sparbuch schlägt.
Selbst wenn dein Chef keinen Cent VL zahlt, kannst du dir die staatliche Förderung trotzdem sichern …
Auf einen Blick
Deine beste Freundin für Finanzen
Vermögenswirksame Leistungen sind oft geschenktes Geld vom Chef – aber nur, wenn du sie abrufst. Frag Bea: Sie hilft dir herauszufinden, ob dir VL zustehen, welcher Vertrag zu dir passt und wie du dir die staatliche Zulage sicherst.
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