Probezeit in der Ausbildung: was wirklich gilt und wie du sie für dich nutzt


Darum geht’s
Die Probezeit in der Ausbildung dauert mindestens einen und höchstens vier Monate – die genaue Länge steht in deinem Vertrag. In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Grund kündigen, aber immer schriftlich auf Papier. Danach bist du stark geschützt: Der Betrieb kann dir nur noch aus wichtigem Grund kündigen. Nutze die Zeit aktiv und prüf selbst, ob der Beruf zu dir passt. Wo hängst du?
Kapitel 01
Mit deinem ersten Ausbildungstag beginnt automatisch die Probezeit – eine Kennenlernphase für beide Seiten. Anders als viele denken, ist ihre Länge nicht fest auf drei Monate gesetzt. Das Berufsbildungsgesetz gibt nur einen Rahmen vor: Die Probezeit muss mindestens einen Monat dauern und darf höchstens vier Monate lang sein. Welche Dauer für dich gilt, legt dein Ausbildungsvertrag fest. Verlängern lässt sie sich nur in Ausnahmefällen – etwa wenn du länger als ein Drittel der Probezeit krank ausfällst und das im Vertrag so vorgesehen ist; über vier Monate hinaus geht es nie.
Sofort-Aktion: Hol deinen Ausbildungsvertrag raus und such die Zeile „Probezeit“. Schreib dir das genaue Enddatum auf und markier es im Kalender. Ab diesem Tag giltst du als fest übernommen und bist deutlich stärker geschützt. Bis dahin gilt: Zeig, was du kannst – und beobachte selbst, ob der Betrieb zu dir passt. Während der ganzen Probezeit bekommst du übrigens deine volle Ausbildungsvergütung, sie ist nicht etwa gekürzt.
So läuft deine Probezeit
Tag 1: Probezeit beginnt
Mit dem ersten Ausbildungstag startet automatisch die Probezeit.
1 bis 4 Monate
Die genaue Dauer steht im Vertrag – mindestens 1, höchstens 4 Monate.
Beide prüfen
Du und der Betrieb schauen, ob es passt; beide können jederzeit ohne Grund kündigen.
Probezeit endet
Danach gilt voller Schutz: Der Betrieb kann nur noch aus wichtigem Grund kündigen.
Dein Kumpel sagt: „Probezeit in der Ausbildung ist immer drei Monate, das ist gesetzlich so.“ Stimmt das?
Tipp
Trag dir das Ende der Probezeit als Erinnerung ins Handy ein. Ab dem Tag danach bist du fest übernommen und genießt vollen Kündigungsschutz – ein guter Moment, um kurz innezuhalten und zu schauen, wie zufrieden du selbst bist.
Kapitel 02
Die Probezeit ist die einzige Phase deiner Ausbildung, in der dich der Betrieb ohne besonderen Grund gehen lassen kann – und in der auch du jederzeit aussteigen darfst. Beide Seiten können fristlos kündigen, ohne einen Grund zu nennen. Das klingt unsicher, ist aber an klare Regeln gebunden: Jede Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen, eine mündliche Kündigung oder E-Mail zählt nicht. Sobald die Probezeit vorbei ist, dreht sich das Bild – dann kann der Betrieb dir nur noch aus einem wichtigen Grund kündigen. Und keine Sorge: Ein „wichtiger Grund“ meint ernste Dinge wie wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl oder Tätlichkeiten – eine normale Krankheit gehört nicht dazu.
Sofort-Aktion: Schreib dir den Unterschied auf (Handy-Notiz oder Zettel bei deinen Vertragsunterlagen): In der Probezeit geht eine Kündigung ohne Grund, danach nur noch aus wichtigem Grund. Bekommst du etwas Schriftliches, schau sofort aufs Datum – eine Probezeit-Kündigung muss dir noch innerhalb der Probezeit zugehen. Bist du unsicher, ob eine Kündigung rechtens ist, frag sofort bei deiner Kammer (IHK oder Handwerkskammer) oder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach, statt sie einfach hinzunehmen.
Kündigung in der Probezeit – die Eckpunkte
fristlos
In der Probezeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist und ohne Grund kündigen.
nur schriftlich
Eine unterschriebene Kündigung auf Papier ist Pflicht – E-Mail oder mündlich gilt nicht.
an die Eltern
Bist du minderjährig, muss die Kündigung deinen gesetzlichen Vertretern zugehen.
Kündigung in und nach der Probezeit – was bedeutet was?
Klick erst einen Begriff links an, dann die passende Erklärung rechts.
Hinweis
Eine Kündigung in der Probezeit muss dir noch innerhalb der Probezeit zugehen – nicht erst danach. Entscheidend ist der Tag, an dem das Schreiben bei dir (oder bei minderjährigen Azubis bei den Eltern) ankommt, nicht das Datum auf dem Brief.
Kapitel 03
Die Probezeit ist kein Verhör, sondern deine Bühne. In den ersten Wochen entscheidet sich oft, ob aus dem Ausbildungsplatz eine feste Sache wird – und das hast du stärker in der Hand, als du denkst. Es geht nicht um perfekte Fachkenntnisse, sondern um Zuverlässigkeit, Lernbereitschaft und Pünktlichkeit. Genau das schaut sich ein Betrieb in der Probezeit an. Gleichzeitig ist es deine Chance, in Ruhe zu prüfen, ob der Beruf wirklich zu dir passt.
Sofort-Aktion: Geh die Checkliste rechts durch und nimm dir jede Woche einen Punkt bewusst vor. Bitte außerdem nach ein paar Wochen aktiv um eine kurze Rückmeldung: „Wie zufrieden sind Sie bisher, woran kann ich noch arbeiten?“ Das zeigt Eigeninitiative und gibt dir die Chance, kleine Dinge zu korrigieren, bevor sie zum Problem werden.
Tipp
Hol dir nach drei bis vier Wochen aktiv Feedback von deinem Ausbilder. So erfährst du früh, wo du stehst, und kannst Kleinigkeiten verbessern, lange bevor die Probezeit endet – statt erst kurz vor Schluss von einem Problem zu erfahren.
Kapitel 04
Manchmal passt es einfach nicht – das merkst entweder du oder der Betrieb. In der Probezeit ist eine Trennung unkompliziert: Beide Seiten können ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen. Wichtig ist nur die Form. Die Kündigung muss schriftlich auf Papier erfolgen (eine E-Mail reicht nicht) und noch während der Probezeit zugehen. Bist du noch keine 18, muss das Schreiben deinen Eltern als gesetzlichen Vertretern zugehen, nicht nur dir – sonst ist die Kündigung unwirksam.
Sofort-Aktion: Bekommst du eine Kündigung, bewahr Ruhe und prüf zwei Dinge – ist sie schriftlich unterschrieben, und ist sie rechtzeitig (bei Minderjährigen den Eltern) zugegangen? Stimmt etwas nicht, kann sie unwirksam sein; lass dich bei der Kammer (IHK/HWK) oder der Jugendberufsagentur beraten. Willst du selbst aufhören, kündige nicht aus dem Bauch heraus: Sprich vorher mit deinem Ausbilder, der Berufsberatung oder der Kammer und kläre, ob ein Wechsel des Betriebs statt eines Abbruchs möglich ist.
Viele Azubis glauben, eine Kündigung in der Probezeit sei ein Makel, der die ganze Zukunft ruiniert …
Auf einen Blick
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Probezeit klingt nach Druck – ist aber vor allem deine Chance, den Beruf zu testen. Frag Bea: Sie erklärt dir die Regeln, hilft dir, die Zeit für dich zu nutzen, und zeigt dir, was bei einer Kündigung gilt.
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