Ausbildungsvergütung verstehen: was von deinem Azubi-Gehalt wirklich übrig bleibt


Darum geht’s
Von deiner Ausbildungsvergütung (Brutto) gehen rund 20 % als dein Anteil an Sozialabgaben ab, Lohnsteuer zahlst du als Azubi oft noch keine – aus 1.000 € brutto werden so etwa 800 € netto. Mindestens stehen dir die Mindestausbildungsvergütung zu: bei Ausbildungsstart 2026 sind das 724 € im 1. Jahr, mit Aufschlägen bis 1.014 € im 4. Jahr. Tarifbetriebe zahlen oft mehr. Welcher Schritt fehlt dir?
Kapitel 01
Auf deinem Ausbildungsvertrag steht dein Brutto-Gehalt – die Zahl vor allen Abzügen. Auf deinem Konto landet aber das Netto, und das ist spürbar weniger. Der Grund sind die Sozialabgaben: Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Davon zahlst du als Azubi ungefähr ein Fünftel deines Bruttos – rund 20 % –, die andere Hälfte der Beiträge übernimmt dein Betrieb. Bist du über 23 und hast keine Kinder, kommt ein kleiner Pflege-Zuschlag dazu, der deine Quote leicht erhöht. Lohnsteuer kommt erst dazu, wenn dein Gehalt hoch genug ist; im 1. Lehrjahr zahlen viele Azubis noch gar keine.
Sofort-Aktion: Hol deine erste Gehaltsabrechnung raus (oder die vom Betrieb angekündigte Zahl) und such die Zeile „Auszahlung“ oder „Netto“. Vergleiche sie mit dem Brutto auf deinem Vertrag. Die Differenz sind im Wesentlichen deine Sozialabgaben. Plane dein Budget immer mit dem Netto-Betrag, nie mit dem Brutto – sonst rechnest du dich jeden Monat um rund 20 % reich.
Aus Brutto wird Netto (Beispiel: 1.000 € brutto)
Dein Azubi-Gehalt liegt bei 1.000 € brutto im Monat. Rund 20 % gehen als dein Anteil an den Sozialabgaben ab. Wie viel wird dir dadurch etwa abgezogen?
20 % von 1.000 € – also ein Fünftel deines Bruttos.
Hinweis
Lohnsteuer und Sozialabgaben sind zwei Paar Schuhe: Sozialabgaben zahlst du fast immer, Lohnsteuer erst über dem Grundfreibetrag. Im 1. Jahr zahlen viele Azubis keine; in höheren Lehrjahren oder mit Nebenjob kann sie anfallen – per Steuererklärung holst du dir zu viel Gezahltes aber meist zurück.
Kapitel 02
Niemand muss in Deutschland für ein Taschengeld ausgebildet werden: Es gibt eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt und richtet sich nach dem Jahr, in dem deine Ausbildung beginnt. Wer 2026 startet, dem stehen im 1. Lehrjahr mindestens 724 € brutto im Monat zu. Wichtig: Das ist die Untergrenze für Betriebe ohne Tarifvertrag. Ist dein Betrieb tarifgebunden, gilt der Tarif – und der liegt oft deutlich höher.
Sofort-Aktion: Nimm deinen Ausbildungsvertrag und vergleiche die dort genannte Vergütung mit dem Mindestsatz deines Startjahres. Ist im Vertrag ein Tarifvertrag erwähnt (oft als „nach dem Tarifvertrag der Branche …“)? Dann such online gezielt nach genau diesem Tarif und vergleiche deine Stufe. Findest du nichts, ruf die für deinen Beruf zuständige Gewerkschaft oder die IHK/Handwerkskammer an und nenne Beruf, Betrieb und Lehrjahr – sie sagen dir in wenigen Minuten, was dir zusteht. Liegt ein Tarif vor, hast du Anspruch auf die tarifliche Vergütung, nicht nur auf den gesetzlichen Mindestsatz.
Mindestausbildungsvergütung 2026 in Zahlen
724 €
Mindestvergütung im 1. Lehrjahr bei Ausbildungsstart 2026 (brutto).
Startjahr zählt
Die Sätze deines Start-Jahres gelten die ganze Ausbildung – auch wenn der Mindestsatz später steigt.
325 €
Geringverdienergrenze: darunter zahlt dein Betrieb die Sozialbeiträge allein – alle MiAV-Sätze liegen aber darüber.
Wie hoch ist die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr, wenn deine Ausbildung 2026 beginnt?
700 €
Tipp
Such online nach „Ausbildungsvergütung“ plus deinem Beruf und deiner Branche. Die Datenbank des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) listet tarifliche Durchschnittsvergütungen je Beruf. So siehst du schnell, ob dein Angebot fair ist oder ob Luft nach oben besteht.
Kapitel 03
Deine Ausbildungsvergütung bleibt nicht gleich: Sie steigt mit jedem Lehrjahr. Bei der gesetzlichen Mindestvergütung sind die Aufschläge fest geregelt – im 2. Jahr +18 %, im 3. Jahr +35 %, im 4. Jahr +40 %, jeweils auf den Mindestsatz deines Startjahres. Startest du 2026 mit 724 €, sind das rund 854 € im 2., 977 € im 3. und 1.014 € im 4. Lehrjahr. Der entscheidende Punkt: Diese Staffel ist an dein Startjahr gekoppelt und gilt deine ganze Ausbildung über.
Sofort-Aktion: Rechne dir deine Staffel für alle Lehrjahre aus und schreib sie dir auf. So weißt du im Voraus, wann und um wie viel dein Gehalt steigt – und kannst kontrollieren, ob dein Betrieb die Erhöhung auch wirklich pünktlich umsetzt. Bei einem Tarifvertrag gelten die dort vereinbarten (meist höheren) Stufen; auch die solltest du kennen und prüfen.
Mindestvergütung pro Lehrjahr (Start 2026, brutto)
Du hast 2026 angefangen und bist im 3. Lehrjahr. Der gesetzliche Mindestsatz ist für neue Azubis inzwischen gestiegen. Dein Chef fragt, welcher Satz für dich gilt – was ist richtig?
Hinweis
Die meisten Ausbildungen dauern drei bis dreieinhalb Jahre – das 4. Lehrjahr gibt es nur in wenigen Berufen. Entscheidend ist nicht die Zahl der Jahre, sondern dass deine Vergütung in jeder Stufe mindestens dem Mindestsatz deines Startjahres entspricht.
Kapitel 04
Verdienst du weniger als die Mindestvergütung oder als der Tarif, der für deinen Betrieb gilt? Dann hast du einen Anspruch auf mehr – und solltest ihn einfordern. Eine zu niedrige Ausbildungsvergütung ist nicht „halt so“, sondern kann unzulässig sein. Als angemessen gilt eine Vergütung in der Regel nur, wenn sie die Mindestsätze nicht und tarifliche Sätze um nicht mehr als 20 % unterschreitet.
Sofort-Aktion: Geh es der Reihe nach an. Vergleiche zuerst deine Zahlen mit Mindestvergütung und Branchentarif, sammle die Belege, und sprich dann das Gespräch sachlich an. Bringt das nichts, holst du dir Unterstützung – stufenweise von der Jugend- und Auszubildendenvertretung bis zur Kammer. Du musst das nicht allein klären.
Deine Vergütung ist zu niedrig – in welcher Reihenfolge gehst du vor?
Bring die Schritte in eine sinnvolle Reihenfolge – vom ersten bis zum letzten.
Direktvergleich
| Worum geht's | Das Wichtigste | Dein nächster Schritt |
|---|---|---|
| Brutto vs. Netto | Rund 20 % Sozialabgaben gehen ab, Lohnsteuer oft noch nicht | Mit dem Netto budgetieren, nicht mit dem Brutto |
| Mindestvergütung | Start 2026: mind. 724 € im 1. Jahr (ohne Tarif) | Prüfen, ob dein Gehalt den Mindestsatz erreicht |
| Steigerung | +18 % / +35 % / +40 % je nach Lehrjahr (Startjahr zählt) | Eigene Staffel ausrechnen und Erhöhungen prüfen |
| Zu wenig Geld | Vergütung darf Mindestsatz nicht, Tarif kaum unterschreiten | Belege sammeln, ansprechen, JAV/Kammer einschalten |
Deine beste Freundin für Finanzen
Brutto, netto, Mindestvergütung, Tarif – beim Azubi-Gehalt blickt kaum jemand sofort durch. Frag Bea: Sie rechnet dein Netto mit dir aus, prüft, ob dir mehr zusteht, und zeigt dir, was du bei zu wenig Geld tun kannst.
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